Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1. Anbieter und Vertragspartner ist:

Martin Schmid
Integral Movement
Engelgasse 16
CH-8911 Rifferswil
Schweiz
E-Mail: mschmid@integralmovement.info

Nachfolgend «Veranstalter» genannt.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für:

  • Privatlektionen in Innenräumen und im Freien;

  • Privatlektionen auf Korsika;

  • Tageskurse und Wochenendkurse in der Schweiz;

  • weitere Angebote, die in der Ausschreibung ausdrücklich diesen Bedingungen unterstellt werden.

1.3. Nicht Gegenstand dieser Bedingungen sind Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Transport- oder Ferienleistungen, sofern sie nicht ausdrücklich als Leistung des Veranstalters bezeichnet werden.

1.4. Art, Inhalt, Ort, Dauer und Preis des jeweiligen Angebots ergeben sich aus der Ausschreibung, der individuellen Vereinbarung und der Buchungsbestätigung. Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

1.5. Die Angebote richten sich grundsätzlich an volljährige Personen. Die Teilnahme Minderjähriger bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1. Ausschreibungen auf der Website, in Newslettern oder anderen Medien stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.2. Eine Anfrage oder Interessensbekundung ist unverbindlich. Sie begründet weder einen Anspruch auf einen Platz noch eine Zahlungspflicht.

2.3. Eine ausdrücklich als Anmeldung oder Buchung bezeichnete Erklärung ist verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung oder Buchung schriftlich bestätigt.

2.4. Ein Anspruch auf Aufnahme oder Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter kann eine Anfrage oder Anmeldung insbesondere aus Kapazitäts-, Sicherheits-, Eignungs-, örtlichen oder organisatorischen Gründen ablehnen.

2.5. Mit der verbindlichen Anmeldung bestätigt die teilnehmende Person, dass sie:

  • die Ausschreibung und diese Bedingungen gelesen hat;

  • die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt;

  • vollständige und wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat;

  • den Preis und die Rücktrittsbedingungen akzeptiert.

2.6. Maßgebend ist diejenige Fassung der Bedingungen, welche der teilnehmenden Person vor der verbindlichen Anmeldung zugänglich gemacht wurde.

3. Inhalt und Charakter der Angebote

3.1. Die Angebote sind körperbezogene Bildungs-, Wahrnehmungs- und Erfahrungsformate. Sie können angeleitete Bewegung, stille Praxis, Partnerübungen, Naturerfahrung, Gespräch und Reflexion umfassen.

3.2. Die Angebote stellen keine medizinische, physiotherapeutische, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung dar und ersetzen keine entsprechende Untersuchung oder Behandlung.

3.3. Der Veranstalter schuldet die sorgfältige Durchführung des vereinbarten Angebots. Ein bestimmter körperlicher, gesundheitlicher, persönlicher oder beruflicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3.4. Beschreibungen von Themen, Übungen und Abläufen geben den vorgesehenen Rahmen wieder. Der konkrete Ablauf kann an die teilnehmende Person, die Gruppensituation, die örtlichen Bedingungen, die Witterung und Sicherheitsfragen angepasst werden.

3.5. Die Angebote dienen weder dem sportlichen Wettkampf noch der sportlichen Leistungssteigerung. Bewegung wird als Form der Wahrnehmung, Erfahrung, Beziehung und Kultivation eingesetzt.

3.6. Der Veranstalter kann geeignete Assistierende oder Gastlehrende beiziehen.

4. Preise und Zahlung

4.1. Es gelten die in der Ausschreibung, individuellen Vereinbarung oder Buchungsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken und einschließlich allfällig geschuldeter Abgaben.

4.2. Reise, Unterkunft, Verpflegung, lokale Transporte und persönliche Auslagen sind nur eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich schriftlich angegeben wird.

4.3. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

4.4. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtbetrag sofort fällig werden.

4.5. Der Vertrag bleibt auch bei verspäteter Zahlung verbindlich. Nach erfolgloser Mahnung kann der Veranstalter den Platz oder Termin anderweitig vergeben und die Buchung nach den Rücktrittsbedingungen abrechnen.

4.6. Bei Zahlungsverzug können der gesetzliche Verzugszins sowie angemessene, tatsächlich entstandene Mahn- und Inkassokosten berechnet werden.

4.7. Bank-, Kreditkarten- und Überweisungsgebühren, insbesondere bei Zahlungen aus dem Ausland, trägt die zahlende Person.

5. Gesundheitliche Voraussetzungen

5.1. Die teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, ihre körperlichen und psychischen Voraussetzungen realistisch einzuschätzen.

5.2. Gesundheitliche Einschränkungen, Verletzungen, akute Beschwerden oder andere Umstände, welche die sichere Teilnahme beeinflussen könnten, sind dem Veranstalter vor Beginn vertraulich mitzuteilen.

5.3. Es müssen nur Informationen angegeben werden, die für die sichere Durchführung des Angebots relevant sind.

5.4. Treten nach der Anmeldung erhebliche Veränderungen ein, ist der Veranstalter darüber zu informieren.

5.5. Der Veranstalter kann bei begründeten Sicherheitsbedenken eine ärztliche Abklärung oder Bestätigung verlangen. Er kann die Teilnahme an einzelnen Übungen oder am gesamten Angebot verweigern, wenn eine sichere Teilnahme nach vernünftiger Einschätzung nicht gewährleistet erscheint.

5.6. Die teilnehmende Person verpflichtet sich:

  • eigene Belastungsgrenzen wahrzunehmen;

  • Übungen bei Schmerzen, Schwindel, Atemnot, Unwohlsein oder Unsicherheit zu unterbrechen;

  • den Veranstalter über entsprechende Beschwerden zu informieren;

  • nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen die Wahrnehmung oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen teilzunehmen.

5.7. Wer an einer ansteckenden Erkrankung leidet oder andere Personen gefährden könnte, darf nicht teilnehmen.

6. Sicherheit, Eigenverantwortung und Verhalten

6.1. Bewegungsangebote und Aktivitäten im Freien sind mit typischen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden. Dazu gehören insbesondere Überlastungen, Stürze, unebener oder rutschiger Untergrund, wechselnde Wetter- und Geländebedingungen, Hitze, Kälte, Wind, Niederschlag, Vegetation, Tiere und Insekten.

6.2. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, Sicherheitsanweisungen des Veranstalters und seiner Assistierenden zu befolgen.

6.3. Hausordnungen, örtliche Vorschriften sowie Natur-, Umwelt- und Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.

6.4. Die teilnehmende Person ist für geeignete Kleidung, Schuhe, Wetter- und Sonnenschutz, Trinkwasser sowie die in der Ausschreibung oder individuellen Vereinbarung verlangte persönliche Ausrüstung verantwortlich.

6.5. Übungen dürfen jederzeit ausgelassen oder abgebrochen werden. Daraus entsteht kein Anspruch auf Preisreduktion, sofern das Angebot vertragsgemäß durchgeführt wird.

6.6. Die persönlichen und körperlichen Grenzen anderer Personen sind zu respektieren. Übergriffiges, diskriminierendes, bedrohliches oder die Sicherheit beeinträchtigendes Verhalten wird nicht geduldet.

7. Privatlektionen allgemein

7.1. Privatlektionen sind individuell vereinbarte Einzeltermine. Sie finden grundsätzlich mit einer Person statt. Eine Teilnahme von zwei Personen ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.

7.2. Ort, Zeitpunkt, Dauer, Inhalt und Preis einer Privatlektion werden individuell vereinbart.

7.3. Eine Privatlektion ist kein Gruppenkurs und begründet keinen Anspruch auf Teilnahme weiterer Personen.

7.4. Verspätet sich die teilnehmende Person, endet die Lektion grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Verlängerung oder Preisreduktion ist nicht geschuldet.

7.5. Verspätet sich der Veranstalter erheblich, wird die ausgefallene Zeit nachgeholt, gutgeschrieben oder zurückerstattet.

7.6. Eine vereinbarte Privatlektion kann durch die teilnehmende Person wie folgt abgesagt oder verschoben werden:

  • bis 48 Stunden vor Beginn: kostenfrei;

  • weniger als 48, aber mindestens 24 Stunden vor Beginn: 50 Prozent des Preises;

  • weniger als 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des Preises.

7.7. Maßgebend ist der Eingang der Absage beim Veranstalter.

7.8. Kann der Termin nachweislich anderweitig vergeben werden, werden nur tatsächlich entstandene Kosten und ein angemessener Bearbeitungsaufwand berechnet.

7.9. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

8. Privatlektionen im Freien

8.1. Bei Privatlektionen im Freien entscheidet der Veranstalter unter Berücksichtigung der Wetter-, Gelände-, Verkehrs- und Sicherheitslage, ob die Lektion:

  • wie vorgesehen durchgeführt wird;

  • zeitlich oder örtlich angepasst wird;

  • in veränderter Form durchgeführt wird;

  • in einen geeigneten Innenraum verlegt wird;

  • verschoben oder abgesagt wird.

8.2. Ein bestimmter Weg, Park, Wald, Platz, Strand oder Landschaftsraum ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die Nutzung rechtlich und tatsächlich möglich ist.

8.3. Eine Privatlektion im Freien begründet kein Recht auf die ausschließliche oder besondere Nutzung eines öffentlichen Ortes.

8.4. Wird eine Outdoor-Lektion aus Sicherheitsgründen oder wegen objektiv ungeeigneter Bedingungen durch den Veranstalter verschoben, kann die bereits geleistete Zahlung auf den Ersatztermin übertragen werden. Kann die teilnehmende Person den Ersatztermin nicht wahrnehmen, wird die Angebotsgebühr zurückerstattet.

8.5. Sagt die teilnehmende Person eine durchführbare Outdoor-Lektion aufgrund eigener Wetterpräferenzen, verspäteter Anreise oder persönlicher Umstände ab, gelten die normalen Rücktrittsbedingungen.

8.6. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für persönliche Anreise-, Unterkunfts- oder sonstige Nebenkosten.

9. Privatlektionen auf Korsika

9.1. Privatlektionen auf Korsika sind individuell vereinbarte Einzeltermine. Sie sind keine Reise, kein Ferienangebot, kein Retreat und kein Gruppenangebot.

9.2. Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich die vereinbarte Privatlektion.

9.3. Reise, Unterkunft, Verpflegung, lokale Mobilität, Mietfahrzeuge, Versicherungen und persönliche Auslagen werden von der teilnehmenden Person selbst organisiert und bezahlt.

9.4. Die teilnehmende Person ist selbst verantwortlich für:

  • gültige Ausweispapiere;

  • An- und Rückreise;

  • ausreichende Reise-, Unfall- und Krankenversicherung;

  • lokale Mobilität;

  • rechtzeitige Anreise zum vereinbarten Treffpunkt;

  • Einhaltung persönlicher Reisevoraussetzungen.

9.5. Verspätete Anreise, verpasste Verbindungen, Fähr- oder Flugausfälle, Verkehrsprobleme, Unterkunftsprobleme oder andere individuelle Reisehindernisse begründen keinen Anspruch auf Nachholung, Verlängerung oder Rückerstattung der Privatlektion, sofern der Veranstalter diese Umstände nicht zu vertreten hat.

9.6. Der konkrete Ort einer Privatlektion auf Korsika wird unter Berücksichtigung der örtlichen Vorschriften, der Zugänglichkeit, der Wetterlage, der Sicherheit und des Naturschutzes festgelegt.

9.7. Ein bestimmter Strand, Wald, Pinienbereich, Weg oder Landschaftsraum ist nicht geschuldet. Der Veranstalter kann den Treffpunkt kurzfristig ändern, wenn dies aus rechtlichen, örtlichen, wetterbedingten oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich erscheint.

9.8. Privatlektionen auf Korsika werden nur durchgeführt, soweit sie nach den geltenden lokalen Vorschriften verantwortbar und zulässig sind. Zwingende französische Rechtsvorschriften, behördliche Anordnungen, Nutzungsregelungen öffentlicher oder geschützter Gebiete sowie Natur- und Brandschutzbestimmungen bleiben vorbehalten.

9.9. Wird eine Privatlektion auf Korsika durch den Veranstalter abgesagt, weil die Durchführung am vorgesehenen Ort aus rechtlichen, örtlichen, wetterbedingten oder sicherheitsbezogenen Gründen nicht verantwortbar ist und kein zumutbarer Ersatzort oder Ersatztermin gefunden werden kann, wird die bezahlte Gebühr für die Privatlektion zurückerstattet.

9.10. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs-, Mietwagen- oder anderer Fremdkosten, bestehen nicht, soweit der Veranstalter diese Kosten nicht ausdrücklich übernommen hat oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen dafür einzustehen hat.

9.11. Privatlektionen auf Korsika dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters nicht mit weiteren Personen zu einem Gruppenformat verbunden werden.

10. Tages- und Wochenendkurse in der Schweiz

10.1. Bei Tages- und Wochenendkursen in der Schweiz umfasst der Vertrag mit dem Veranstalter ausschließlich das ausgeschriebene Kursprogramm und die ausdrücklich eingeschlossenen Leistungen.

10.2. Unterkunft, zusätzliche Verpflegung und sonstige Leistungen eines Kurshauses werden von der teilnehmenden Person selbst und auf eigene Rechnung gebucht, sofern sie nicht ausdrücklich als Leistung des Veranstalters bezeichnet werden.

10.3. Der Vertrag über Unterkunft, Verpflegung oder weitere Leistungen kommt unmittelbar zwischen der teilnehmenden Person und dem Kurshaus oder einem anderen Anbieter zustande.

10.4. Für diese Leistungen gelten die Vertrags-, Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

10.5. Der Veranstalter haftet nicht für Verfügbarkeit, Qualität, Preise oder Leistungen des Kurshauses, sofern er die betreffende Leistung nicht ausdrücklich selbst als eigene Leistung anbietet.

10.6. Es wird empfohlen, Unterkünfte erst nach der definitiven Durchführungsbestätigung und mit möglichst flexiblen Rücktrittsbedingungen zu buchen.

10.7. Die Hausordnung und die betrieblichen Vorgaben des Kursortes sind einzuhalten.

11. Rücktritt von Tages- und Wochenendkursen

11.1. Ein Rücktritt muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgebend ist der Eingang beim Veranstalter.

11.2. Bei einem Rücktritt gelten folgende Kosten:

  • mehr als 30 Tage vor Kursbeginn: 20 Prozent des Kurspreises;

  • 30 bis 15 Tage vor Kursbeginn: 50 Prozent des Kurspreises;

  • 14 Tage oder weniger vor Kursbeginn: 100 Prozent des Kurspreises.

11.3. Die Rücktrittskosten gelten auch bei Krankheit, Unfall, familiären Ereignissen, beruflichen Verpflichtungen oder Verkehrsproblemen, sofern der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat.

11.4. Die teilnehmende Person kann eine geeignete Ersatzperson vorschlagen. Der Wechsel bedarf der Zustimmung des Veranstalters. Die Ersatzperson muss die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und diese Bedingungen akzeptieren.

11.5. Kann der frei gewordene Platz zum gleichen Preis anderweitig vergeben werden, werden lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 sowie bereits entstandene, der Buchung direkt zurechenbare Kosten berechnet.

11.6. Der teilnehmenden Person bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

11.7. Für verspätete Anreise, vorzeitige Abreise, zeitweilige Abwesenheit oder den freiwilligen Verzicht auf einzelne Programmpunkte besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

12. Mindestteilnehmerzahl bei Kursen

12.1. Der Veranstalter kann Tages- und Wochenendkurse von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig machen.

12.2. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs grundsätzlich bis sieben Kalendertage vor Beginn abgesagt werden.

12.3. Bereits bezahlte Kursgebühren werden vollständig zurückerstattet oder auf Wunsch auf ein anderes Angebot übertragen.

12.4. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen selbst gebuchter Anreise, Unterkunft oder anderer Fremdleistungen, bestehen nicht, soweit der Veranstalter die Absage nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

13. Absage, Verschiebung und Änderungen durch den Veranstalter

13.1. Der Veranstalter kann ein Angebot aus wichtigen Gründen absagen, verschieben, unterbrechen, räumlich verlegen oder inhaltlich anpassen.

13.2. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Krankheit oder Unfall des Veranstalters;

  • extreme oder gefährliche Witterung;

  • Naturereignisse;

  • behördliche Anordnungen;

  • Unbenutzbarkeit oder kurzfristiger Ausfall des Kursortes;

  • rechtliche oder örtliche Hindernisse;

  • erhebliche Störungen der Verkehrs- oder Versorgungsinfrastruktur;

  • konkrete Gefährdungen von Teilnehmenden oder Dritten;

  • andere Umstände, welche die verantwortbare Durchführung wesentlich beeinträchtigen.

13.3. Zumutbare Änderungen des Zeitplans, der Übungen, des Kursraums, des Treffpunkts oder einzelner Programmpunkte, welche den Gesamtcharakter des Angebots erhalten, begründen keinen Rückerstattungsanspruch.

13.4. Wird ein Angebot vor Beginn abgesagt, werden bereits bezahlte Angebotsgebühren vollständig zurückerstattet.

13.5. Wird ein Angebot verschoben, kann die teilnehmende Person zwischen der Übertragung ihrer Zahlung auf den Ersatztermin und der Rückerstattung wählen.

13.6. Muss ein bereits begonnenes Angebot endgültig abgebrochen werden und kann kein angemessener Ersatz angeboten werden, wird der Preis für den wesentlichen, noch nicht erbrachten Teil anteilig zurückerstattet.

13.7. Selbst gebuchte Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstige Fremdkosten werden nur ersetzt, wenn der Veranstalter aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen dafür einzustehen hat.

14. Ausschluss von der Teilnahme

14.1. Der Veranstalter kann eine Person vorübergehend oder dauerhaft von einzelnen Übungen oder vom gesamten Angebot ausschließen, wenn sie insbesondere:

  • Sicherheitsanweisungen nicht befolgt;

  • sich selbst oder andere gefährdet;

  • erhebliche gesundheitliche Umstände verschwiegen hat;

  • unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht;

  • andere Personen bedrängt, diskriminiert oder respektlos behandelt;

  • den Ablauf trotz Ermahnung erheblich stört;

  • Hausordnungen, lokale Vorschriften oder gesetzliche Bestimmungen verletzt.

14.2. Soweit es die Situation erlaubt, wird vor einem Ausschluss eine Ermahnung ausgesprochen und Gelegenheit zur Verhaltensänderung gegeben.

14.3. Ist der Ausschluss durch das Verhalten oder die persönlichen Umstände der teilnehmenden Person verursacht, besteht für den nicht mehr besuchten Teil kein Rückerstattungsanspruch.

14.4. Ist der Ausschluss nicht von der teilnehmenden Person zu vertreten, wird der Preis für den nicht mehr erbrachten wesentlichen Teil anteilig zurückerstattet.

14.5. Zwingende gesetzliche Rechte und die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung bleiben unberührt.

15. Haftung

15.1. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.

15.2. Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in anderen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

15.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den unmittelbaren und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

15.4. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

15.5. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die ausschließlich darauf beruhen, dass die teilnehmende Person:

  • eigene Belastungsgrenzen missachtet;

  • unzutreffende oder unvollständige Angaben macht;

  • Sicherheitsanweisungen nicht befolgt;

  • ungeeignete Ausrüstung verwendet;

  • eigenmächtig vom geleiteten Programm abweicht;

  • lokale Vorschriften oder Schutzbestimmungen missachtet.

15.6. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände haftet der Veranstalter nur bei schuldhafter Verletzung eigener Pflichten.

15.7. Für Leistungen unabhängiger Kurshäuser, Unterkunftsbetriebe, Transportunternehmen, Reiseanbieter oder anderer Drittanbieter haftet der Veranstalter nicht.

15.8. Die teilnehmende Person haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie dem Veranstalter, dem Kursort, anderen Teilnehmenden oder Dritten schuldhaft zufügt.

16. Versicherungen und Notfälle

16.1. Eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung ist Sache der teilnehmenden Person.

16.2. Eine Privathaftpflichtversicherung wird empfohlen.

16.3. Bei Privatlektionen auf Korsika ist die teilnehmende Person selbst dafür verantwortlich, dass ihre Kranken-, Unfall- und Reiseversicherung für Frankreich gültig und ausreichend ist.

16.4. Versicherungen des Veranstalters stellen keine persönliche Unfall-, Kranken-, Reise- oder Haftpflichtversicherung der Teilnehmenden dar.

16.5. In einem Notfall darf der Veranstalter im erforderlichen Umfang Erste Hilfe organisieren, Rettungsdienste verständigen und eine angegebene Notfallkontaktperson informieren.

16.6. Kosten für Rettung, medizinische Behandlung, Transport, Rücktransport oder Evakuation trägt die teilnehmende Person beziehungsweise deren Versicherung, soweit der Veranstalter nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung dafür einzustehen hat.

17. Aufnahmen, Vertraulichkeit und Unterlagen

17.1. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen während des Unterrichts sind nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters und sämtlicher erkennbarer oder hörbarer Personen zulässig.

17.2. Nichtöffentliche Gespräche dürfen nicht ohne Zustimmung aller Beteiligten aufgezeichnet werden.

17.3. Persönliche Mitteilungen und Erfahrungen anderer Teilnehmender sind vertraulich zu behandeln. Namen, Aussagen, Bilder oder persönliche Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung außerhalb der Gruppe verbreitet werden.

17.4. Kursunterlagen, Texte, Übungen, Grafiken, Audio- und Videoinhalte sind urheberrechtlich geschützt.

17.5. Die Unterlagen dürfen für den persönlichen Gebrauch verwendet, jedoch ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben, unterrichtet oder kommerziell genutzt werden.

18. Datenschutz und Aufnahmen des Veranstalters

18.1. Personendaten werden zur Bearbeitung von Anfragen, Anmeldungen, Zahlungen und zur Durchführung der Angebote gemäß der Datenschutzerklärung des Veranstalters bearbeitet.

18.2. Sicherheitsrelevante Gesundheitsangaben werden vertraulich behandelt und nur soweit bearbeitet, wie dies für die sichere Durchführung oder einen Notfall erforderlich ist.

18.3. Erkennbare Foto-, Video- oder Tonaufnahmen für Website, Newsletter, soziale Medien, Werbung oder andere Veröffentlichungen bedürfen einer separaten und freiwilligen Einwilligung.

18.4. Die Verweigerung einer solchen Einwilligung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme.

18.5. Eine erteilte Einwilligung kann grundsätzlich für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Drucksachen oder technisch nicht mehr vollständig kontrollierbare Weiterverbreitungen können nicht in jedem Fall zurückgerufen werden.

18.6. Feedbacks oder Aussagen von Teilnehmenden werden nur mit Zustimmung und in der vereinbarten Form veröffentlicht. Eine anonymisierte Veröffentlichung muss so gestaltet sein, dass die betreffende Person nicht ohne Weiteres erkennbar ist.

19. Mitteilungen und Änderungen

19.1. Vertraglich relevante Mitteilungen können per E-Mail erfolgen.

19.2. Die teilnehmende Person ist dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, Mitteilungen zu prüfen und Änderungen ihrer Kontaktdaten mitzuteilen.

19.3. Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für künftig abgeschlossene Verträge.

19.4. Bereits bestehende Verträge werden nicht einseitig durch eine spätere Fassung dieser Bedingungen verändert.

19.5. Individuelle Vereinbarungen und Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

20.1. Es gilt schweizerisches materielles Recht.

20.2. Zwingende gesetzliche Bestimmungen am jeweiligen Durchführungsort bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Privatlektionen im Ausland.

20.3. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

20.4. Im Übrigen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz beziehungsweise Wohnsitz des Veranstalters Gerichtsstand.

20.5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

20.6. Bei Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgebend.

Stand: 23.06.2026